Das Europäische Amt für Geistiges Eigentum, bei dem EU-Marken angemeldet werden können, veröffentlicht regelmäßig Entscheidungen auf seiner Homepage unter der Rubrik „eSearch Case Law “. Hier möchten wir Ihnen eine Entscheidung des EUIPO vorstellen, die zwei lehrreiche Grundsätze aufgreift: Die Erteilung der Marke „ALBA RANCH“ wurde am 09.04.2025 von Amts wegen abgelehnt.

Gründe der Ablehnung waren zweierlei:

1. Geschützte geografische Angabe

Zum einen enthält die Marke eine geschützte geografische Ursprungsbezeichnung (Artikel 7 Abs. 1 j UMV). Deshalb ist die Marke abzulehnen mit einer Eintragung für „Wein“ als Ware. „Alba“ ist eine geschützte geografische geographische Angabe für Wein in Italien. Eine Kollision hier ist ein absoluter Ablehnungsgrund, den das europäische Amt auch ohne Hinweis einer dritten Partei prüft. Das Amt hatte vorgeschlagen, als Ware lediglich [„Alba“ (Geografische Bezeichnung) Wein] einzutragen. Dies wäre für die Verwendung der Marke eine konsequent mögliche Verwendungsform. Natürlich könnte (und dürfte) die Marke dann auch nur genau für diesen Wein verwendet werden, der den Kriterien der Herkunft entspricht. So war es vom Anmelder der Marke aber offenbar nicht gedacht gewesen – die Anmeldung wurde fallen gelassen.

2. Fehlende Vertretung in der EU

Der Anmelder aus den USA hat außerdem versäumt, eine vor dem EUIPO zugelassene Person als Vertreter zu beauftragen: Dies ist notwendig, wenn Personen oder Firmen mit (Wohn)sitz außerhalb der Europäischen Union eine Unionsmarke anmelden wollen. Dies ist ebenfalls ein von Amts wegen zu prüfender Grund. Dies kann (nach Art. 120 Abs. 1 Unionsmarkenverordnung) ein Rechtsanwalt oder eine in die Liste der zugelassenen Vertreter vor dem EUIPO eingetragene Person, etwa ein Patentanwalt, sein. Innerhalb der EU können Marken auch von Firmen/Privatpersonen selbst angemeldet werden. Dabei sind aber vor dem EUIPO strenge Form- und Fristvorschriften zu beachten, weswegen professionelle Hilfe auch bereits bei der Anmeldung ratsam ist. Zur Lösung schwieriger Rechtsfragen sollte in jedem Fall ein/e (Patent)-Anwält:in engagiert werden.

Quellen

eSearch Case Law - EUIPO – Datenbank des Europäischen Amts für geistiges Eigentum

eAmbrosia - Union register of geographical indications Liste der in der EU geschützten Herkunfstbezeichnungen